GL: Glarner Komitee für ein JA zum Stromgesetz

22. Mai 2024

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Stromgesetz ab. Dieses stärkt die Versorgungssicherheit und macht uns weniger abhängig vom Ausland. Es ermöglicht einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien in Einklang mit Klima und Natur ohne zusätzliche Kosten für die Bevölkerung. Auch der Kanton Glarus mit seinen bis-herigen Wasserkraftwerken und dem grossen Solarenergie-Potenzial kann einen weiteren und wichtigen Beitrag zur Energiewende und Versorgungssicherheit der Schweiz leisten.

Im Kanton Glarus setzt sich ein breites, überparteiliches Komitee für ein JA zum Stromgesetz ein. Über die Parteigrenzen hinweg herrscht Zustimmung zum Stromgesetz. Alle Glarner Parteien sind Teil des Ja-Komitees und sprechen sich für das Stromgesetz aus. Auch die drei Glarner Bundesparlamentarier sind sich einig und stellen sich hinter die Vorlage. Daneben sind verschiedene Umweltverbände im Komitee vertreten. An ihrer Medienkonferenz vom 22.05. stellte das Glarner Ja-Komitee im Löntschwerk in Netstal seine Argumente für ein JA zum Stromgesetz vor.

Steigenden Strombedarf decken

Vorallem durch die Dekarbonisierung in der Schweiz wird der Strombedarf in der Schweiz steigen. Von heute rund 60 TWh pro Jahr auf bis zu 90 TWh pro Jahr im Jahr 2050. Weil der Prozess des Ausstiegs aus den fossilen Energien in ganz Europa stattfindet, kann die Schweiz ihren Strombedarf immer weniger mit Stromimporten decken. Dazu kommt, dass auch die wegfallende Atomenergie aus der Schweiz durch erneuerbare Energien ersetzt werden muss. Für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz ist es deshalb sehr wichtig, die Auslandabhängigkeit bei der Stromversorgung zu reduzieren und mehr inländischen Strom zu erzeugen. Das Stromgesetz legt dafür die Grundlagen, indem es die Voraussetzungen für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren legt.

Strom-Kanton Glarus

Dem Kanton Glarus kommt bei der Energiewende heute schon und auch in Zukunft eine wichtige Rolle zu. Das Ausbaupotenzial für Sonnenenergie auf bestehender Infrastruktur ist gewaltig und unsere bestehende Wasserkraft insbesondere durch das Pumpspeicherkraftwerk Linth-Limmern leistet heute schon einen wichtigen Beitrag. Dies vorallem im Winter. Schon heute produziert der Kanton Glarus mehr Strom, als auf dem Kantonsgebiet verbraucht wird. In Zukunft kann der Kanton Glarus noch stärker zu einem Stromexport Kanton werden und so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und der Versorgungssicherheit leisten.

Versorgungssicherheit und Stromversorgung zu stabileren Preisen stärken

Das Stromgesetz schützt nicht nur die Natur, sondern auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Noch immer importiert die Schweiz jedes Jahr Öl, Gas und Kohle aus dem Ausland. Dafür fliessen jährlich rund 8 Milliarden Franken, zwischenzeitlich gar 20 Milliarden, in oftmals autokratisch regierte Länder. Diese Abhängigkeit hat in den vergangenen Jahren zu grossen Preisschwankungen geführt. Der heutige Energiemarkt beinhaltet enorme Risiken und führt zu extrem Preisschwankungen und wirtschaftlichen Unsicherheiten. Die Stärkung der inländischen Stromproduktion sorgt für eine höhere Preisstabilität bei der Grundversorgung. Durch die zusätzliche Winterproduktion sinkt zusätzlich das Risiko für teure Notfallmassnahmen. Das Stromgesetz sieht auch keine neuen Abgaben vor.

Wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele

Die Energieversorgung ist der grösste Hebel für den Klimaschutz. Der Energiesektor in der Schweiz ist für 75% der CO2-Emissionen verantwortlich. Damit die Schweiz und auch der Kanton Glarus seine Klimaziele einhalten kann, muss die Energieversorgung erneuerbar werden. Mit der Nutzung erneuerbarer Energie werden diese Emissionen kontinuierlich reduziert. Die im Stromgesetz vorgesehenen Ausbauziele ermöglichen die vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung bis 2050.

Strom im Einklang mit der Natur

Das Stromgesetz klärt, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien Priorität haben soll. Mehr als 80 Prozent der geplanten Projekte werden auf bestehenden Infrastrukturen, insbesondere Dächern und Fassaden, installiert. Der restliche Ausbau soll durch freistehende Solaranlagen oder durch Windkraft auf ökologisch unbedenklichen Gebieten geschehen. Die Natur wird durch das Stromgesetz nicht verschandelt. Das neue Gesetz verpflichtet die Kantone, die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes bei der Festlegung der Eignungsgebiete zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist klar, dass in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten keine Stromproduktionsanlagen gebaut werden dürfen.

Konkret bedeutet das, dass auch der Kanton Glarus mit dem Stromgesetz diejenigen Gebiete festlegen muss, welche sich in Zukunft für die Stromnutzung eignen. Dabei muss der Kanton die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes bei der Ausscheidung dieser Gebiete zwingend berücksichtigen und neu die Effekte auf Natur und Landschaft im Vornerein prüfen. Die Mitbestimmung der Gemeinden ist vom vorliegenden Stromgesetz nicht betroffen. Die Gemeinden müssten auch weiterhin in ihren Nutzungsplanungen die Grundlage für Windkraftanlagen oder freistehende Solaranlagen definieren. Somit müsste sich im Kanton Glarus immer noch eine Mehrheit der Stimmberechtigten einer Standortgemeinde für eine solche Anlage aussprechen, damit diese gebaut werden darf.

Medienkontakt

Kaj Weibel, kajweibel@bluewin.ch, 079 956 61 02

.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print