GR: Unzureichender Schutz der Moore in Arosa
13. September 2023
Moore gehören zu den seltensten und wertvollsten Lebensräumen der Schweiz. Auf nicht einmal 1 Prozent der Fläche der Schweiz leben darin mindestens ein Viertel aller seltenen Pflanzen. Moore und Moorlandschaften sind daher seit der Rothenthurm-Initiative besonders geschützt. Die Gemeinde Arosa plant jedoch bei Hochwang eine riesige Snowkite-Zone zu erlassen, welche grossteils in der Moorlandschaft Fanninpass zu liegen kommt. «Das Snowkiten wird störungsempfindliche Wildtiere wie das Birkhuhn vertreiben. Somit verliert es einen wichtigen Lebensraum, welcher laut Gesetz geschützt werden muss,» sagt Armando Lenz, Geschäftsführer von Pro Natura Graubünden. «Anstatt diese relativ neue Nutzung im Gebiet zu legalisieren, muss Arosa vielmehr ein Verbot dieser Wintersportaktivität in der Moorlandschaft erlassen und durchsetzen.»
Zum Schutz einer Moorlandschaft gehört auch, dass besonders Rücksicht auf die seltenen Tiere und Pflanzen genommen wird, die in der Moorlandschaft leben. Birkhühner sind typische Bewohner einer Moorlandschaft. Diese haben hohe Ansprüche an ihren Lebensraum und brauchen geschützte Ruhe- und Balzplätze. In der Moorlandschaft Faninpass lebt eine relativ grosse Anzahl Birkhühner. «Bis ca. 2015 hat der Bestand leicht zugenommen. In den letzten Jahren zeigen sich jedoch Tendenzen zur Abnahme des Bestandes,» sagt Tom Bischof, Geschäftsführer von BirdLife Graubünden. «Die Gemeinde muss daher den Schutz dieser seltenen Tiere gewährleisten.»
Durch die Moorlandschaft Faninpass sollen zudem verschiedene Mountainbike Routen, welche auf Wanderwegen entstanden sind, in der Ortsplanung festgelegt werden. «Die Gemeinde ordnet damit den Moorschutz gleich zwei Mal dem Tourismus unter, obwohl das Gesetz Nutzungen, die den Schutzzielen zuwiderlaufen klar verbietet,» sagt Maren Kern, Geschäftsführerin von Mountain Wilderness. Beim Mountainbiken tiefen sich die Räder in den moorigen Wegen ein. Dadurch entstehen Rinnsale, die Wasser aus dem Moor führen. Das Moor trocknet aus, und verliert seine Vitalität.
Nicht nachvollziehbar ist schliesslich, dass die Gemeinde die Landschaftsschutzzone im Bereich der Moorlandschaft Durannapass nicht so, wie vom Bund vorgegeben angepasst hat. Die Regierung hat zwar anerkannt, dass die Landschaftsschutzzone korrigiert werden muss, verlangt die Anpassung jedoch ohne plausiblen Grund erst bei der nächsten Ortsplanungsrevision. «Es gibt im Bundesrecht klare Fristen für die Umsetzung des Moorschutzes in der Ortsplanung. Diese Frist ist längstens abgelaufen. Es gibt keinen Grund, damit noch länger zuzuwarten,» sagt Anita Mazzetta, Geschäftsführerin vom WWF Graubünden. Der Perimeter der Moorlandschaft Durannapass wurde 2017 vom Bund angepasst, nachdem das Verwaltungsgericht im Jahr 2000 den Umweltverbänden Recht gab und eine Überprüfung des Moorperimeters verlangte.
Auskunft:
Pro Natura Graubünden, Armando Lenz: 081 511 64 11
WWF Graubünden, Anita Mazzetta: 076 500 48 18
Mountain Wilderness Schweiz: Aaron Heinzmann: 031 372 30 00, aaron.heinzmann @mountainwilderness. ch
Box:
Schutz der Moore und Moorlandschaften
Der Schutz von Mooren und Moorlandschaften wurde 1987 mit Annahme der Rothenthurm Initiative in der Bundesverfassung verankert. Die strenge Rechtsgrundlage lässt keine Interessenabwägung zu. In Mooren und Moorlandschaften ist nur erlaubt, was dem Schutz dieser dient oder damit zumindest verträglich ist. Moore müssen ungeschmälert erhalten bleiben, und bei jeder Gelegenheit soll der Zustand verbessert werden. Zum Schutzziel gehört auch, dass seltene Pflanzen und Tiere erhalten und gefördert werden.
Die gesetzlichen Pflichten zum Schutz in Moorlandschaften sind klar. Der Bundesrat hat in der Moorlandschaftsverordnung von 1996 erlassen, dass die Schutzziele und die genauen Abgrenzungen innerhalb von 6 Jahren zu erfolgen hat. Auch 20 Jahre nach Ablauf der Frist haben die wenigsten Moorlandschaften in Graubünden spezifische Schutzziele, auch die zwei Moorlandschaften in der Gemeinde Arosa nicht.