GR: Wolf bei Klosters: Verbände fordern kürzere Abschussfrist
22. September 2022
Per 1. September hat der Kanton Graubünden den Abschuss eines Einzelwolfs auf dem Gebiet der Gemeinde Klosters für 60 Tage verfügt. Diese Massnahme ist gemäss eidgenössischer Jagdverordnung zulässig, wenn mindestens zehn Schafe innert vier Monaten und in geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen gerissen wurden. Gemäss Beurteilung des Kantons konnten von den seit Mitte Juni insgesamt 60 gerissenen Schafen gerade mal 13 Schafe in geschützten Situationen angerechnet werden. Die nötige Schadenschwelle wurde somit erreicht. Daher sehen die Naturschutzverbände Pro Natura und WWF von einer Beschwerde ab.
Abschussfrist zu lang und Perimeter zu gross
Es ist jedoch festzuhalten, dass derartige Abschussverfügungen höchstens und nicht pauschal auf 60 Tage zu befristen sind. Abschüsse einzelner Wölfe sollen der Abwehr weiterer Schäden in den betroffenen Perimetern dienen. Der WWF Graubünden und Pro Natura Graubünden erwarten deshalb vom Kanton, dass er in diesem und auch künftigen Fällen die Frist an die tatsächliche Sömmerungsdauer der betroffenen Schafalpen anpasst. Sobald der Wolf keine Schafe auf der Alp mehr antreffen kann, ist ein Abschuss obsolet. Auch die Erweiterung des Abschussperimeters um mehr als das Doppelte, und dies nur aufgrund von «Sichtungen» der Wölfe, lehnen die Verbände dezidiert ab. Denn auch diese Massnahme hat nichts mehr mit der Abwehr eines konkreten Schadens zu tun.
Herdenschutz greift
Der Fall Klosters zeigt deutlich, dass letztlich kein Weg am Herdenschutz vorbeiführt. Dass ein Nebeneinander zwischen Wolf und Schafhaltung grundsätzlich möglich ist, belegen die bislang geringen Risszahlen in den Bündner Rudelgebieten: zwei Drittel aller Wolfsrudel in Graubünden verursachen gar keine oder kaum Schäden.
Auskünfte:
Anita Mazzetta, WWF Graubünden, 076 / 500 48 18, anita.mazzetta@wwf.ch
Armando Lenz, Pro Natura Graubünden, 081 / 511 64 11, armando.lenz@pronatura.ch